


AGB & Stornierungsbedingungen
(1) Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen. Diese Bedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle
zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn The Greenlane Restaurant nicht nochmals explizit Bezug darauf nimmt.
(2) Mit Ihrer Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferung und/oder Leistung, erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden. Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, das Restaurant, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per Email, per Fax,
telefonisch oder persönlich sein.
(3) Rechtsgrundlage ist die endgültige Anzahl der Gäste, welche Sie uns spätestens 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen. Eine spätere Verringerung der Personenzahl kann nicht mehr berücksichtigt werden. Grundlage für die Rechnungserstellung ist in diesem Fall die ursprünglich gebuchte Personenzahl.
(4) Bei einer Stornierung einer gebuchten Veranstaltung fallen folgende Gebühren an:
– bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
– bis 14 Tage vor der Veranstaltung 25% des Essenspreises
– bis 7 Tage vor der Veranstaltung 50% des Essenspreises
– weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung 100% des Essenspreises
(5) Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der
Veranstaltung verursacht werden haftet der Besteller, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Restaurant bedarf.
(6) Das Anbringen von Dekorationen oder anderen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Restaurants gestattet. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen bei Konferenz- oder Bankettveranstaltungen übernimmt das Restaurant keinerlei Haftung.
(7) Angebote, die sich auf das Restaurant beziehen verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der
Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. The Greenlane Restaurant ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung.
(8) Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch The Greenlane
Restaurant im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.
(9) Der Veranstalter sieht davon ab selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen
mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr, Tellergeld bzw. Korkgeld berechnet.
Stand 10.04.2024